
Aufgrund der Bestimmungen des Hygieneschutzes des Robert Koch Institutes,
welches derzeit meinerseits nicht zu erfüllen ist.
Bleibt die Praxis bis auf weiteres geschlossen, bis das Kontaktverbot
behördlicherseits wieder aufgehoben wird.
Bis dahin kommt gesund durch die Zeit.
welches derzeit meinerseits nicht zu erfüllen ist.
Bleibt die Praxis bis auf weiteres geschlossen, bis das Kontaktverbot
behördlicherseits wieder aufgehoben wird.
Bis dahin kommt gesund durch die Zeit.